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Immoblienbewertung

Wir leisten für Sie:

  • Grundbesitzbewertung bei Erbfall und Schenkung.
    Seit 01.01.2009 wird Grundbesitz bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem Verkehrswert angesetzt. Die Bewertung des Vermögens erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorlagen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
  • Bewertung von Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wertermittlung von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten
  • Mietwertgutachten
    Das mit Gründen versehene Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen ist als Beweismittel eine Alternative zu den Möglichkeiten der Angaben von einem Mietspiegel, einer Auskunft aus einer Mietdatenbank oder von drei Vergleichswohnungen.
  • Verkehrswertgutachten